Alarmstufen
Stufe I: Appell, das Auto nicht zu benutzen und die Heizung zu
drosseln.
Stufe II: Fahrverbot für Autos von 6 Uhr bis 10 Uhr und von 15
Uhr bis 20 Uhr. Die Industriebetriebe müssen schwefelarmes Öl verwenden.
Stufe III: Absolutes Fahrverbot für Privatautos, Betriebe
werden stillgelegt, Heizungsanlagen abgeschaltet.
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